Richtlinien zur Open-Access-Publikationsweise (2013)
Die Bayerische Akademie der Wissenschaften bedient sich für Forschung und Publikation elektronischer Hilfsmittel. Neben Printpublikationen stehen Publikationen für das Internet, die gegenüber dem Buch heute einen Mehrwert
für die Forschung haben. Die Aufbereitung für digitale Publikationen kann heutzutage bei entsprechender Ausstattung von der Akademie getragen werden, und wird es schon in sehr vielen Fällen. Ziel ist es, die digitalen Publikationen
barriere- und kostenfrei an die scientific community und die Allgemeinheit zu liefern, so wie die öffentlichen Bibliotheken ebenfalls kostenfrei für den Benutzer sind.
Neuprojekte
Neuprojekten wird empfohlen, den goldenen Weg des Open Access (d.h. eine digitale Erstveröffentlichung) anzustreben; eine zusätzliche Buchpublikation ist fakultativ. Digitale Publikation und Buchpublikation haben eigenen Zitiercharakter.
Laufende Projekte
Laufende Projekte, die über Ressourcen für die Digitalisierung verfügen, gehen nach Möglichkeit den grünen Weg, d.h. sie archivieren digitale Inhalte auf Open-Access-Dokumentenservern (Repositorien), sei es zeitgleich zur
Druckpublikation oder nachträglich mit Moving Wall-Frist. Bestehende Verlagsverträge sind auf die nachträgliche Möglichkeit der Digitalisierung zu überprüfen, mit den Verlagen ist über eine digitale Open Access-Option zu
verhandeln.
Alle Projekte
Für alle Akademie-Projekte ist ein Open Access-Verfahren anzustreben, soweit es sich um die digitale Publikation handelt. Dafür müssen eine rechtliche Form wie auch eine institutionelle Sicherung gefunden werden. Sofern ein Verlag
Interesse an einer eigenständigen digitalen Vermarktung hat, sollen dennoch die Projekte dafür sorgen, dass eine eigene Open Access-Publikation möglich bleibt. Alle Projekte sichern ihre elektronischen Publikationen in einem nicht
öffentlichen Langzeitarchivierungssystem.
Lizenzen
Digitale Publikationen sollten lizenziert werden, damit seitens des Produzenten eine Sicherung der Inhalte gegeben ist und der Nutzer rechtliche Sicherheit bei der Nutzung der fremden Daten hat. Es gibt verschiedene Lizenzmodelle, für die BAdW sind besonders die Creative Commons Lizenzen (CCL) und die Digital Peer Publishing Lizenzen (DPPL) interessant.
Die CCL-Lizenzen basieren auf einer im Jahre 2001 gestarteten Initiative des Rechtswissenschaftlers Lawrence Lessig. CCL stellt standardisierte
Lizenzverträge im Baukastensystem mit den Grundelementen Namensnennung, weitere Bearbeitung, kommerzielle Verwertung sowie Verbreitung bereit. Siehe auch:
http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/
Die DPPL Lizenzen wurden von der Initiative Digital Peer Publishing NRW entwickelt. Damit kann man die Weitergabe in elektronischer Form und das Bereithalten zum Download erlauben; die Rechte für die Druckform und die
Nutzung auf Trägermedien verbleiben aber beim Autor. So hat der Autor zum Beispiel die Möglichkeit, diese Rechte einem Verlag zum körperlichen Vertrieb wie Buchdruck einzuräumen. Siehe auch:
ub.uni-hohenheim.de/oa-lizenzen
http://www.dipp.nrw.de/lizenzen/dppl/
Diese Richtlinien wurden vom Vorstand in seiner Sitzung vom 3. Mai 2013 beschlossen.