Arbeitszeiterfassung
Für alle Mitarbeiter der Zeiterfassung ist z.Z. die Funktion „Homeoffice“ automatisch hinterlegt. Erfolgt an einem Tag keineBuchung, wird die Sollarbeitszeit gutgeschrieben. Einträge von Gleitzeitausgleich oder Urlaubstagen bleiben hiervon unberührt. Falls Sie sich ein- und ausstempeln, löscht das System den Eintrag „Homeoffice“ und zählt wie gewohnt Ihre gestempelte Zeit.
Die Arbeit im Homeoffice ist durch den direkten Vorgesetzten vorab zu genehmigen, gern auch per E-Mail. Bitte setzten Sie mich in cc.
Die Funktion „Dienstgang“ am Tagesanfang oder –ende führt zur Gutschrift der Sollzeit ab oder bis zur gestempelten Zeit. Für Vollzeitkräfte ist die Sollzeit Mo-Do 7.30 Uhr bis 16.15 Uhr, Fr 7.30 Uhr bis 15.07 Uhr, bei Teilzeit je nach hinterlegtem Arbeitszeitschema. Wenn Sie z.B. Montags um 15 Uhr gehen und Dienstgang stempeln, wird die Zeit bis 16.15 Uhr, also 1Std. 15 min, gutgeschrieben.
Erfolgt die Buchung nach Beginn oder Ende der Sollzeit, erfolgt auch keine Gutschrift von Zeitguthaben. Diese Funktion ist für Dienstgänge zu Tagesbeginn oder –ende gedacht. Um am kommenden Tag im Homeoffice zu arbeiten, ist das Stempeln mit der Funktion „Dienstgang“ zum Tagesende nicht erforderlich.
Auf diese Weise gutgeschriebene Zeit muss auch in Form eines Dienstgangs oder ggf. im Homeoffice erbracht werden. Für die Anrechnung im Homeoffice ist die Fahrzeit nicht zu berücksichtigen.
Prinzipiell ist für das Homeoffice die Sollzeit zu erbringen, also ganze Tage zu arbeiten. Überstunden können nicht eingebracht werden.
(Mail von Susanne Lanzinger vom 14.05.2020)