Informationen zur Arbeit während der Corona-Krise
Besucherverkehr:
Die BAdW ist derzeit für Besucherinnen und Besucher geschlossen, das gilt auch für Archiv und Bibliothek.
Arbeit in der BAdW:
Bitte halten Sie in den Dienstgebäuden die geltenden Abstandsregeln (1,5 Meter, auch im Büro zu beachten) und Hygiene-Empfehlungen ein. (Link zum Maskenschutzkonzept)
Arbeit im Homeoffice:
Laut Mail des Präsidenten vom 17. März soll die Möglichkeit zur Telearbeit soweit wie möglich in Rücksprache mit der/dem direkten Vorgesetzten wahrgenommen werden. Die Voraussetzungen hierfür sind,
- dass die von Ihnen zu leistende Arbeit im Homeoffice erfüllt werden kann,
- dass der Dienstbetrieb aufrechterhalten werden kann und
- dass die technischen Möglichkeiten für Telearbeit vorhanden sind.
Arbeitszeiterfassung
Für alle MitarbeiterInnen ist derzeit Homeoffice im Zeiterfassungssystem hinterlegt. Im Homeoffice wird die Sollzeit erbracht, Überstunden sind nicht möglich. Wer in der Akademie arbeitet (und an der Zeiterfassung teilnimmt), stempelt regulär ein und aus.
Rufumleitung
Die Rufumleitung auf ein externes Telefon muss genehmigt sein. Die Eingabe am Telefon ist #*110Telefonnummer. Die Eingabe für das Aufheben der Rufumleitung ist #*10.
Technik
Wer Unterstützung dabei braucht, den Remote-Arbeitsplatz einzurichten, wendet sich bitte an pc[at]badw.de . Hier wird erklärt, wie Sie sich den Remote-Desktop von zu Hause aus einrichten können. Bitte wenden Sie sich im Sinne des Infektionsschutzes und um die Abstandsregelungen einzuhalten telefonisch oder per Mail an die Systemadministratoren.
Veranstaltungen:
Alle öffentlichen und internen Veranstaltungen der Akademie sind bis Ende Juli abgesagt. Das gilt auch für Raumvermietungen. Wir arbeiten daran, die bislang für diesen Zeitraum geplanten öffentlichen Veranstaltungen soweit wie möglich digital anzubieten.
Räume und Vermietung:
Die Sitzungs- und Besprechungsräume sind bis auf Weiteres für interne und externe Termine gesperrt. Raumreservierungen sind derzeit nicht möglich.
Postversand aus der Akademie
Der Postversand aus der Akademie heraus funktioniert ganz regulär, aber nur, wenn man seine Briefe an die Pforte bringt, sie werden nicht aus den Büros abgeholt.
Benutzung der Dienstfahrzeuge
Auch in Dienstfahrzeugen muss der Mindestabstand eingehalten werden. Die Anzahl der Mitfahrer ist entsprechend zu begrenzen. Es gilt: pro Sitzreihe nur ein Passagier und versetztes Sitzen. Sind damit die Mindestabstände gewahrt, besteht keine Verpflichtung MNS zu tragen, dies wird aber empfohlen. Unabhängig von der Verwendung während der Fahrt, ist MNS bei jeder Fahrt mitzuführen (etwa zur Nutzung beim gemeinsamen Be-/Entladen der Fracht oder beim Tanken).
Speziell für den Fahrer gilt: Durch das Tragen von MNS darf die Sicht nicht beeinträchtigt werden. Laut StVO darf ein Kraftfahrzeugführer sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Dies könnte beispielsweise gegeben sein, wenn gleichzeitig MNS und eine verspiegelte Sonnenbrille getragen werden.
Urlaub
Die Ausgangsbeschränkungen in Bayern sind kein ausreichender Grund, um einen genehmigten Urlaub auf Wunsch des Beschäftigten zurückzunehmen. Entscheidend ist vielmehr, ob der Beschäftigte aus dienstlichen Gründen an der Dienststelle benötigt wird. Dann kann der Urlaub widerrufen werden. Eine Verlängerung der Einbringungsfrist nach § 7 Abs. 1 Satz 2 UrlMV kann ebenfalls nur im konkreten Einzelfall erfolgen, wenn der Beschäftigte seinen Urlaub aus dienstlichen Gründen nicht rechtzeitig einbringen konnte.