16/03
Neuzugang in der Galerie der Akademie
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05. Juni 2003
Therese von Bayern, Forschungsreisende und erstes weibliches Ehremitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, portraitiert von Friedrich August Kaulbach: Das neue Gemälde in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften ist eine freundliche Leihgabe des Wittelsbacher Ausgleichsfonds.
„Wie Lenbach und andere verband Kaulbach historische Bildformen mit photographisch-genauer Detailwiedergabe vor allem der Gesichtszüge, z.T. unter tatsächlicher Verwendung von Photographien. (...) Er modifizierte die photographisch erfassten Gesichtszüge bei den Damenbildnissen in Richtung des Lieblichen, des Weltgewandt-Damenhaften oder auch — bei jüngeren Dargestellten — des Bescheidenen.“ Diese Kurzbeschreibung Kaulbachs aus der Neuen Deutschen Biographie (NDB), die übrigens von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften erstellt wird, nennt bereits die wesentlichen Charakteristika des Therese von Bayern-Portraits: Kaulbach hat es nach einem heute noch erhaltenen Foto angefertigt, um seinem reisefreudigen Modell das unlustige „Sitzen“ zu ersparen.
Die Forschungsreisende und Wissenschaftlerin aus dem Hause Wittelsbach wurde 1892 zum ersten und bisher einzigen weiblichen Ehrenmitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften gewählt und erhielt 1897 als erste Frau die Ehrendoktorwürde der Universität München. Die durchaus als „weltgewandt-damenhaft“ Portraitierte bekommt nun einen Ehrenplatz im Vorraum der Akademiebibliothek. – Dort hängt sie gleich neben ihrem Onkel, König Maximilan II. von Bayern, und über ihrem Vater, Prinzregent Luitpold von Bayern.
Prinzessin Therese von Bayern (*12.11.1850 in München, † 19.9.1925 in Lindau) ist Namenpatronin der Stiftung zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft an der LMU. Bei der diesjährigen Preisverleihung übergab I.K.H. Herzogin Elizabeth in Bayern als Vertreterin des Wittelsbacher Ausgleichsfonds der Bayerischen Akademie der Wissenschaften das Kaulbach Portrait. (siehe Fotos, Bilddaten werden auf Anfrage gerne per Mail übermittelt)
Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds wurde durch bayerisches Gesetz vom 9. März 1923 errichtet in Ausführung des Übereinkommens zwischen dem Bayerischen Staate und dem vormaligen Bayerischen Königshause über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung vom 24. Januar 1923. Der Fonds erhielt die Rechtsstellung einer Stiftung des öffentlichen Rechts.
Das Stiftungsvermögen umfasst im wesentlichen Kunstschätze, historisch bedeutsame Sammlungen, Beteiligungen und Liegenschaften. Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds hat entsprechend den für Stiftungen geltenden Regeln sein Vermögen zu erhalten und Erträge zu erwirtschaften. Letztere stehen gemäß gesetzlicher Bestimmung den Mitgliedern des Hauses Wittelsbach zu.