Ausschreibung für das Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften (Akademienprogramm) für 2028

Voraussetzungen für die Antragstellung
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Das Vorhaben muss von überregionaler Bedeutung sein und im gesamtstaatlichen wissenschaftspolitischen Interesse liegen.
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Die Antragstellung ist auf Vorhaben in den eingangs genannten Wissenschaftsbereichen beschränkt.
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Das Vorhaben muss sich durch hohe disziplinäre oder auch interdisziplinäre Relevanz auszeichnen.
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Es muss in thematischer und methodischer Hinsicht den jeweils aktuellen Stand der Forschung berücksichtigen und über wissenschaftliches Innovationspotential verfügen.
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Es muss sich um ein modular aufgebautes langfristiges Vorhaben handeln (mindestens 12 und höchstens 25 Jahre), das innerhalb der geplanten Gesamtlaufzeit abgeschlossen werden kann. Daueraufgaben sind nicht förderfähig.
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Das jährliche Fördervolumen beträgt mindestens 120.000 Euro.
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Eine Weiterqualifizierung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders in frühen Karrierephasen muss gewährleistet sein.
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Die Einbeziehung der Digital Humanities und die Ausarbeitung eines entsprechenden Konzepts sind Voraussetzung.
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Aufgenommen werden nur Vorhaben, die nicht zweckmäßiger von einer Hochschule, einer anderen Forschungseinrichtung oder durch eine andere Organisation durchgeführt werden können.
Zum Akademienprogramm
Das Akademienprogramm ist das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften. Es dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften und den historisch arbeitenden Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften. Auch Forschungsfragen und Materialien im Überschneidungsfeld dieser Bereiche mit naturwissenschaftlichen Disziplinen können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Erforschung kultureller Überlieferungen von herausragender fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz.
Die geförderten Vorhaben werden wissenschaftlich von einer oder mehreren Akademien verantwortet; sie können in enger, gegebenenfalls auch international aufgestellter Kooperation zusammen mit anderen Akademien, Universitäten sowie außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden.
Das Akademienprogramm wird im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern mit zurzeit rund 79 Millionen Euro jährlich gefördert. Mit diesen Mitteln werden derzeit 127 Projekte an 192 Arbeitsstellen finanziert [vgl. www.akademienunion.de/forschung/forschungsprojekte].
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit abgeschlossener Promotion und institutioneller Anbindung in Deutschland können sich (als Einzelantragstellende oder zusammen mit einem/einer oder mehreren Mitantragstellenden) bei einer der aufgeführten Akademien mit einem Forschungsvorhaben bewerben. Es muss in Ausrichtung, Umfang und Dauer den folgenden Voraussetzungen und Kriterien für die Antragstellung im Akademienprogramm entsprechen.