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Ausschreibung Akademienprogramm 2024

Ab sofort können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einem Forschungsvorhaben für das Akademienprogramm 2024 bewerben.

Bis zum 31. Januar 2022 können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit ihren Forschungsvorhaben für das Akademienprogramm 2024 bewerben. Mit ihrem gemeinsamen Forschungsprogramm fördern die deutschen Wissenschaftsakademien langfristige Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften, den historischen Rechtswissenschaften sowie den Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften. Erklärtes Ziel ist dabei die Erschließung, nachhaltige Sicherung sowie Vergegenwärtigung des transnationalen kulturellen Erbes. Die Ausschreibung für das Akademienprogramm 2024 erfolgt vorbehaltlich der rechtzeitigen Mittelfreigabe seitens der Zuwendungsgeber im Jahre 2022 (vgl. auch den Hinweis im Ausschreibungstext).

Das Akademienprogramm

Das Akademienprogramm, das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften, dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften, den historischen Rechtswissenschaften sowie Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften. Auch Forschungsfragen und Materialien im Überschneidungsfeld dieser wissenschaftlichen Bereiche mit naturwissenschaftlichen Disziplinen können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Vergegenwärtigung kultureller Überlieferungen von übergeordneter fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz. Das Akademienprogramm wird im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern mit zurzeit rund 70 Millionen Euro jährlich gefördert.

Mit diesen Mitteln werden derzeit 132 Projekte in 191 Arbeitsstellen finanziert . Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit abgeschlossener Promotion und institutioneller Anbindung in Deutschland können sich (als Einzelantragstellende oder zusammen mit einem oder mehreren Mitantragstellenden) bei einer der aufgeführten Akademien mit einem Forschungsvorhaben bewerben. Es muss in Ausrichtung, Umfang und Dauer den folgenden Voraussetzungen und Kriterien für die Antragstellung im Akademienprogramm entsprechen.

Voraussetzungen für die Antragstellung

  • Das Vorhaben muss von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischen Interesse sein.
  • Die Antragstellung ist auf Projekte in den eingangs genannten Wissenschaftsbereichen beschränkt.
  • Der Antrag muss sich durch hohe disziplinäre oder auch interdisziplinäre Relevanz auszeichnen.
  • Der Antrag muss in thematischer und methodischer Hinsicht den jeweils aktuellen Stand der Forschung berücksichtigen und über wissenschaftliches Innovationspotential verfügen.
  • Es muss sich um langfristige Vorhaben handeln, deren Struktur modular aufgebaut ist und die im Rahmen der Laufzeit abgeschlossen werden.
  • Die Projektmodule müssen zeitlich und inhaltlich abschließbar sein.
  • Die Laufzeit der Projekte muss auf mindestens 12 und höchstens 25 Jahre angelegt sein.
  • Das jährliche Fördervolumen beträgt mindestens 120.000 Euro.
  • Die Einbindung von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie die Weiterqualifizierung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projekt müssen gewährleistet sein.
  • Aufgenommen werden nur Vorhaben, die nicht zweckmäßiger von einer Hochschule, einer anderen Forschungseinrichtung oder durch eine andere Organisation durchgeführt werden können.
  • Die geförderten Projekte werden wissenschaftlich von einer Akademie verantwortet; sie können in enger, nach Möglichkeit auch international aufgestellter Kooperation zusammen mit anderen Akademien, Universitäten sowie außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden.
  • Die Einbeziehung der Digital Humanities in methodischer Hinsicht wird ausdrücklich erwartet. Es müssen fundierte Konzepte und Strategien für die Bereitstellung digitaler Ressourcen und Informationsangebote sowie für digitale Bearbeitungs- und Publikationskonzepte eingereicht werden.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ein Vorhaben planen, das den genannten Voraussetzungen entspricht, werden gebeten, die Projektidee einer der am Programm beteiligten deutschen Akademien der Wissenschaften (Anschriften siehe unten) vorzulegen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden aufgefordert, vor Einreichung des Vorantrags ein beratendes Gespräch mit der von ihnen ausgewählten Akademie zu führen.

Projektskizzen können bis zum 31. Januar 2021 eingereicht werden.

Ansprechpartner in der BAdW:
Dr. Johannes Bernwieser
Leiter Referat Forschung
Tel.:  089 / 230 31-1309
E-Mail: bernwieser@badw.de 

Die ausführliche Ausschreibung als PDF (1,5 MB) finden Sie hier.