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Satzung des Theodor Müller-Fonds

Zum Andenken an ihr am 28. August 1996 verstorbenes ordentliches Mitglied, den Kunsthistoriker Theodor Müller, hat die Bayerische Akademie der Wissenschaften einen Theodor Müller-Fonds eingerichtet und gibt ihm folgende Satzung:

§ 1 Vermögen

Das Vermögen des Stiftungsfonds wird aus dem Verkaufserlös des Hauses in der Hermine-Bland-Str. 5, das Theodor Müller der Akademie vererbt hat, gebildet.

§ 2 Allgemeines

Mit den Kapitalerträgen des Theodor Müller-Fonds sollen die wissenschaftlichen Arbeiten und Unternehmungen der Akademie unterstützt werden. Außerdem liegt es im Sinn von Theodor Müller, mit den Mitteln die Gästebetreuung der Akademie zu intensivieren.

§ 3 Rechtsstellung

Der Stiftungsfonds ist rechtlich unselbständig. Sein Vermögen ist als zweckgebundenes Sondervermögen Teil des Vermögens der Akademie und wird nach deren Satzung vom Vorstand der Akademie verwaltet.

§ 4 Verwendung der Erträge

Über die Verwendung der Erträge des Stiftungsfonds bestimmt der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Der Vorstand kann Erträge, die in einem Haushaltsjahr aus vernünftigen Erwägungen heraus nicht entsprechend dem Stiftungszweck verwendet werden können, zur späteren Verteilung zurückstellen oder dem Kapital zuschlagen.

§ 5 Anträge

Anträge auf Gewährung von Mitteln aus dem Theodor Müller-Fonds können von jedem ordentlichen Mitglied der Akademie gestellt werden.

§ 6 Satzungsänderung

Diese Satzung kann durch übereinstimmenden Beschluss des Vorstands und des Plenums der Akademie geändert werden.