Satzung des Fonds zur Vergabe des Friedrich Wilhelm Joseph von Schelling-Akademiepreises
Zur Vergabe des Friedrich Wilhelm Joseph von Schelling-Akademiepreises hat die Bayerische Akademie der Wissenschaften einen Fonds eingerichtet und gibt ihm folgende Satzung:
§ 1 Vermögen des Fonds
Das Vermögen des Fonds wird aus den bei der Gesellschaft der Freunde der Akademie der Wissenschaften zur Finanzierung des Friedrich Wilhelm Joseph von Schelling-Akademiepreises einbezahlten Mitteln gebildet. Zu diesem Zweck haben bisher die E.ON Energie AG, Herr Prof. Dr. Wilhelm Simson und Herr Prof. Dr. Heinrich Nöth Mittel zur Verfügung gestellt. Die Akademie strebt zur Verstetigung des Preises eine Aufstockung des Fonds durch Einwerbung weiterer Spenden, Vermächtnisse o.ä. an, die eine Finanzierung der Preissumme aus den Kapitalerträgen ermöglicht.
§ 2 Rechtsstellung
Der Fonds ist rechtlich unselbständig. Sein Vermögen ist als zweckgebundenes Sondervermögen Teil des Vermögens der Akademie und wird nach deren Satzung vom Vorstand der Akademie verwaltet.
§ 3 Schelling-Preis
Mit den Mitteln des Fonds sowie den daraus erwachsenden Kapitalerträgen wird der Friedrich Wilhelm Joseph von Schelling-Akademiepreis finanziert, der mit 25.000 Euro dotiert ist und nach dem dafür geltenden Statut in der Regel alle 2 Jahre für herausragende wissenschaftliche Leistungen vergeben wird.
Erträge, die in einem Haushaltsjahr nicht entsprechend dem Stiftungszweck verwendet werden können, können zur späteren Verteilung zurückgestellt oder dem Kapital zugeschlagen werden.
§ 4 Satzungsänderungen
Diese Satzung kann durch übereinstimmenden Beschluss des Vorstands und des Plenums der Akademie geändert werden.