08/03
Dieter Nörrs Geschichte(n) der antiken Rechte
08/03
28. Februar 2003
Dieter Nörrs Geschichte(n) der antiken Rechte Am 28. Februar 2003 wurde Dieter Nörr in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften das Buch
Die "Historiae Iuris Antiqui", herausgegeben von Tiziana J. Chiusi, Wolfgang Kaiser und Hans-Dieter Spengler, sind die Sammlung aller Schriften Dieter Nörrs bis zum Jahre 2000 (Keip-Verlag, Sommer 2003). In der Gesamtausgabe wird die ungewöhnliche Breite seiner Forschungen ersichtlich, die juristische, philologische, historische und soziologische Ansätze miteinander vereinen. Sie reichen vom Keilschriftrecht bis hin zum byzantinischen Recht, vom altgriechischen und hellenistischen Recht bis hin zum klassischen römischen Recht, von der Edition neu entdeckter antiker juristischer Quellen bis hin zur Beschäftigung mit der Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts, vor allem mit Friedrich Carl von Savigny. Diese Breite dokumentiert Dieter Nörrs Vertrautheit mit sämtlichen Bereichen der antiken Kultur, die in der Tradition seines akademischen Lehrers Wolfgang Kunkel steht; sie ist aber vor allem Ausdruck seiner Einstellung zum Recht als einem kulturellen und historischen Gesamtphänomen, das als Warte zum Verständnis der eigenen Zeit benutzt werden kann. Sucht man nach den vorrangigen Interessenfeldern Dieter Nörrs, überrascht es somit nicht, dass zum einen das Problem der Verwaltung des römischen Weltreichs einen zentralen Raum einnimmt sowie die Frage, ob und in welcher Form es ein Völkerrecht in der Antike gegeben hat, zum anderen die Ideengeschichte eine tragende Rolle spielt. Unter diesem Aspekt untersucht er das Geschichtsverständnis der römischen Juristen, analysiert die Methode der juristischen Entscheidungsfindung, fragt nach der Bedeutung der fides als Vertrauenstatbestand in der römischen Rechtsordnung oder entdeckt das Problem der kritischen Haltung von Juristen und anderen Intellektuellen gegenüber dem Phänomen des Rechts in der Antike.
Dieter Nörr, geboren am 20. Februar 1931 in München, studierte Rechtswissenschaft, Alte Geschichte und Klassische Philologie in München, Heidelberg und Rom. Nach Promotion und Habilitation in München wurde er 1960 als Professor für römisches und bürgerliches Recht an die Universität Münster berufen. 1970 folgte er einem Ruf für dieselben Fächer an die Universität München, an der er bis zu seiner Emeritierung 1999 lehrte. Rufe nach Tübingen, Hamburg, Bielefeld und als Direktor des Max-Planck-Instituts für Europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt/Main lehnte er ab. 1983 war er Visiting Fellow des All Souls College (Oxford), 1986/87 Fellow am Wissenschaftskolleg in Berlin. Im Oktober 1995 hatte er eine Gastprofessur an der Universität Rom "La Sapienza" inne. Er ist Ehrendoktor der Universitäten Amsterdam und Paris sowie der Kyushu University in Fukuoka (Japan) und seit 1972 ordentliches Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.